Gastronomiebedarf

Vom Serviettenkarton bis zur To-go-Verpackung: Wir liefern das Verbrauchsmaterial, das im Tagesgeschäft durchläuft – in Gebinden, die zur Frequenz Ihres Betriebs passen.

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    Einweggeschirr und Verpackungen für To-go

    Seit dem Verbot bestimmter Einwegkunststoffe hat sich das Sortiment grundlegend verschoben. Einweggeschirr aus Zuckerrohr, Palmblatt und Holz ist heute der Standard, PLA-beschichtete Varianten sind für heiße und fettige Speisen die stabilere Wahl. Für Speisen zum Mitnehmen gilt seit 2023 zusätzlich die Mehrwegangebotspflicht: Betriebe ab bestimmter Größe müssen zu Einwegverpackungen aus Kunststoff auch eine Mehrwegalternative anbieten – Einweg bleibt also erlaubt, aber nicht mehr allein.

    Einwegbecher führen wir als Heißgetränkebecher mit Deckel sowie als Kaltgetränkebecher. Achten Sie beim Kaffeebecher auf die Doppelwandigkeit ab 300 ml, sonst benötigen Gäste zusätzlich eine Manschette – zwei Artikel statt einem.

    Servietten und Tischbedarf

    Servietten sind der Artikel mit der höchsten Sichtbarkeit pro Cent. Dreilagige Ware in 33 × 33 cm ist im Restaurant Standard, 24 × 24 cm genügt für Café und Imbiss. Der Falz entscheidet über die Wirkung: 1/8-Falz für die gedeckte Tafel, 1/4-Falz für Spender und Selbstbedienung.

    Verpackungen für Bäckerei, Imbiss und Lieferdienst

    Bäckertüten mit Sichtfenster, Pizzakartons in den Standardmaßen 26 bis 45 cm und Menüboxen für den Lieferdienst decken den größten Teil des Außer-Haus-Geschäfts ab. Bei Pizzakartons lohnt der Blick auf die Wellenqualität: Zu dünner Karton weicht durch und verformt sich beim Stapeln im Lieferrucksack.

    Hotelbedarf und Gästeartikel

    Für Beherbergungsbetriebe führen wir Gästeartikel wie Seifen, Duschgel und Shampoo in Portionsgrößen sowie Zubehör für Etagenwagen und Zimmerreinigung.

    Häufige Fragen zum Gastronomiebedarf

    Welches Einweggeschirr ist noch erlaubt?

    Verboten sind bestimmte Einwegprodukte aus Kunststoff wie Besteck, Teller, Trinkhalme und Styroporbehälter. Geschirr aus Papier, Holz, Zuckerrohr oder Palmblatt ist weiterhin zulässig.

    Wen betrifft die Mehrwegangebotspflicht?

    Betriebe mit mehr als 80 m² Fläche und mehr als fünf Beschäftigten. Kleinere Betriebe müssen stattdessen mitgebrachte Behälter befüllen.

    Welche Serviettengröße ist richtig?

    33 × 33 cm für die Gastronomie mit Tischservice, 24 × 24 cm für Café, Bäckerei und Imbiss.