Die chirurgische Händedesinfektion wird vor operativen Eingriffen durchgeführt und umfasst Hände und Unterarme. Sie reduziert nicht nur die transiente, sondern auch die residente Hautflora und wirkt über den Eingriff hinaus nach. Die Prüfung der Präparate erfolgt nach DIN EN 12791.
Anders als die hygienische Händedesinfektion zielt die chirurgische Variante auch auf die residente, also dauerhaft auf der Haut ansässige Flora. Der Grund: Bei einem operativen Eingriff kann eine Handschuhperforation unbemerkt bleiben, und dann entscheidet die Keimzahl unter dem Handschuh über das Infektionsrisiko.
Ablauf
- Vorbereitung – Schmuck ablegen, Nägel kurz und unlackiert; bei sichtbarer Verschmutzung Hände und Unterarme waschen und vollständig abtrocknen
- Waschen nur bei Bedarf – routinemäßiges Waschen unmittelbar vor der Desinfektion wird nicht mehr empfohlen, da feuchte Haut den Alkohol verdünnt und die Hautbarriere zusätzlich belastet wird
- Desinfizieren – Präparat portionsweise entnehmen und Hände sowie Unterarme bis zum Ellenbogen einreiben
- Einwirkzeit einhalten – nach Herstellerangabe, häufig 1,5 Minuten; die Haut muss durchgehend feucht gehalten werden
- Nachlassende Abdeckung – in der zweiten Hälfte der Einwirkzeit werden nur noch Hände und Unterarme bis zur Mitte, zuletzt nur die Hände benetzt
- An der Luft trocknen lassen, dann sterile Handschuhe anlegen
Unterschied zur hygienischen Händedesinfektion
| Merkmal | Hygienisch | Chirurgisch |
|---|---|---|
| Ziel | transiente Flora | transiente und residente Flora |
| Umfang | Hände | Hände und Unterarme |
| Einwirkzeit | meist 30 Sekunden | meist 1,5 Minuten |
| Nachwirkung | nicht gefordert | gefordert |
| Prüfnorm | DIN EN 1500 | DIN EN 12791 |
Bürstenverzicht
Das früher übliche Bürsten von Händen und Unterarmen ist verlassen worden. Es verursacht Mikroverletzungen, aus denen Keime nachwandern, und verbessert das Ergebnis nicht. Nagelreiniger dürfen bei sichtbarer Verschmutzung unter den Nägeln eingesetzt werden, Bürsten allenfalls für die Nägel selbst.
Prüfung der Präparate
DIN EN 12791 verlangt den Nachweis einer Sofortwirkung sowie einer anhaltenden Wirkung über drei Stunden unter Handschuh. Nur Produkte mit diesem Nachweis dürfen als chirurgische Händedesinfektionsmittel ausgelobt werden.