Ein Sicherheitsdatenblatt liefert alle sicherheitsrelevanten Informationen zu einem chemischen Produkt, das gewerblich verwendet wird. Es ist nach der EU-Chemikalienverordnung REACH in 16 genormten Abschnitten aufgebaut und muss vom Hersteller kostenlos bereitgestellt werden. Betriebe benötigen es zur Gefährdungsbeurteilung und zur Erstellung von Betriebsanweisungen.
Für jedes gewerblich eingesetzte Reinigungs- oder Desinfektionsmittel, das als gefährlich eingestuft ist, muss der Hersteller ein Sicherheitsdatenblatt bereitstellen. Es ist die Grundlage für nahezu jede weitere Arbeitsschutzmaßnahme im Umgang mit dem Produkt.
Die 16 Abschnitte
- Bezeichnung des Stoffs, des Gemischs und des Unternehmens
- Mögliche Gefahren
- Zusammensetzung und Angaben zu Bestandteilen
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- Handhabung und Lagerung
- Begrenzung und Überwachung der Exposition, persönliche Schutzausrüstung
- Physikalische und chemische Eigenschaften
- Stabilität und Reaktivität
- Toxikologische Angaben
- Umweltbezogene Angaben
- Hinweise zur Entsorgung
- Angaben zum Transport
- Rechtsvorschriften
- Sonstige Angaben
Wofür Betriebe es brauchen
Das Sicherheitsdatenblatt ist die Quelle für die Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung und die darauf aufbauende Betriebsanweisung. Abschnitt 8 liefert die Angaben zur erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung, Abschnitt 7 die Vorgaben zu Lagerung und gemeinsamer Lagerfähigkeit mit anderen Stoffen, Abschnitt 4 die Erste-Hilfe-Maßnahmen für den Ernstfall.
Bereitstellungspflicht
Der Hersteller oder Inverkehrbringer muss das Sicherheitsdatenblatt kostenlos zur Verfügung stellen, sobald ein Produkt als gefährlich im Sinne der CLP-Verordnung eingestuft ist. Betriebe sind verpflichtet, für jeden eingesetzten Gefahrstoff ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt vorzuhalten und den Beschäftigten zugänglich zu machen, üblicherweise gesammelt in einem Gefahrstoffordner am Arbeitsplatz oder digital abrufbar.
Aktualität
Sicherheitsdatenblätter werden bei relevanten Änderungen, etwa neuen toxikologischen Erkenntnissen oder geänderter Einstufung, vom Hersteller überarbeitet. Betriebe sollten regelmäßig prüfen, ob eine aktuellere Version vorliegt, besonders bei Produkten, die schon länger im Einsatz sind.
Unterschied zur Betriebsanweisung
Das Sicherheitsdatenblatt ist ein herstellerseitiges Dokument in standardisierter Fachsprache und richtet sich in erster Linie an Fachpersonal. Die Betriebsanweisung leitet der Arbeitgeber daraus ab, übersetzt die relevanten Informationen in verständliche, arbeitsplatzbezogene Anweisungen und macht sie den Beschäftigten zugänglich.