Die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe ist ein arbeitsplatzbezogenes Dokument, das Beschäftigten in verständlicher Form erklärt, wie mit einem konkreten Gefahrstoff sicher umzugehen ist. Sie leitet sich aus dem Sicherheitsdatenblatt und der Gefährdungsbeurteilung ab und ist nach Gefahrstoffverordnung für jeden eingesetzten Gefahrstoff verpflichtend.
Während das Sicherheitsdatenblatt allgemeine, fachsprachliche Informationen zu einem Produkt liefert, übersetzt die Betriebsanweisung diese in eine konkrete, kurze Handlungsanleitung für den tatsächlichen Arbeitsplatz.
Pflichtinhalte
Nach TRGS 555 gliedert sich eine Betriebsanweisung in feste Abschnitte:
- Anwendungsbereich – wo und wofür der Stoff eingesetzt wird
- Gefahren für Mensch und Umwelt – in einfacher, verständlicher Sprache
- Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln – konkret für den Arbeitsplatz, etwa welche Handschuhe, welche Schutzbrille
- Verhalten im Gefahrfall – Erste-Hilfe-Schritte, Notfallnummern
- Sachgerechte Entsorgung
Unterschied zum Sicherheitsdatenblatt
Das Sicherheitsdatenblatt ist allgemein für ein Produkt gültig, unabhängig davon, wo es eingesetzt wird, und in standardisierter Fachsprache verfasst. Die Betriebsanweisung ist arbeitsplatzspezifisch: Derselbe Reiniger kann in der Küche eine andere Betriebsanweisung erfordern als im Sanitärbereich, weil sich Anwendungsmenge, Kontaktzeit und Umgebungsbedingungen unterscheiden.
Aushang und Unterweisung
Die Betriebsanweisung muss am Arbeitsplatz oder in dessen unmittelbarer Nähe aushängen, gut sichtbar und in einer für die Beschäftigten verständlichen Sprache. Bei mehrsprachigen Teams reicht ein deutscher Aushang allein nicht aus, wenn dadurch das Verständnis nicht sichergestellt ist. Auf Basis der Betriebsanweisung erfolgt die jährliche Unterweisung der Beschäftigten, die dokumentiert werden muss.
Verantwortlichkeit
Für die Erstellung ist der Arbeitgeber verantwortlich, in der Praxis meist die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein beauftragter Sicherheitsbeauftragter in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt. Vorlagen liefern die Berufsgenossenschaften und viele Hersteller von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, eine Anpassung an den konkreten Arbeitsplatz bleibt aber notwendig.
Häufige Mängel in der Praxis
Verbreitet sind veraltete Betriebsanweisungen nach einem Produktwechsel, allgemein gehaltene Formulierungen ohne Bezug zum tatsächlichen Arbeitsplatz und fehlende Unterschrift der Unterweisung. Bei Betriebsprüfungen zählt die Betriebsanweisung zu den am häufigsten kontrollierten Dokumenten im Bereich Arbeitsschutz.