Ein Hygieneplan ist die verbindliche schriftliche Festlegung aller Hygienemaßnahmen einer Einrichtung. Er regelt Reinigung und Desinfektion, Personalhygiene, Umgang mit Wäsche und Abfall sowie das Vorgehen bei Infektionen. Nach Infektionsschutzgesetz ist er für viele Einrichtungen verpflichtend.
Der Hygieneplan ist das zentrale Steuerungsdokument der Infektionsprävention. Er beantwortet für jede Tätigkeit die Fragen: was, womit, wie, wann und durch wen.
Wer ihn braucht
Nach § 36 Infektionsschutzgesetz sind unter anderem verpflichtet: Krankenhäuser, Arzt- und Zahnarztpraxen, Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, Kindertagesstätten, Schulen, Gemeinschaftsunterkünfte, Obdachlosenunterkünfte sowie Einrichtungen mit invasiven Eingriffen wie Tattoo- und Piercingstudios. Auch Betriebe mit Lebensmittelbezug führen einen Hygieneplan, dort meist als Teil des HACCP-Systems.
Inhalte
- Reinigungs- und Desinfektionsplan – je Bereich Fläche, Mittel, Konzentration, Einwirkzeit, Häufigkeit, Zuständigkeit
- Händehygiene – Waschen, Desinfizieren, Hautschutz, Ausstattung der Waschplätze
- Persönliche Schutzausrüstung – wann Handschuhe, Schürze, Mund-Nasen-Schutz getragen werden
- Aufbereitung von Instrumenten und Geräten
- Wäsche und Abfall – Sammlung, Lagerung, Transport, Entsorgungswege
- Lebensmittel- und Küchenhygiene, sofern vorhanden
- Vorgehen bei meldepflichtigen Erkrankungen und Ausbrüchen
- Schulung und Unterweisung mit Nachweis
Abgrenzung zum Reinigungsplan
Der Reinigungs- und Desinfektionsplan ist ein Teil des Hygieneplans, nicht dasselbe. Er wird in der Praxis als Aushang in Sanitärräumen, Küchen und Funktionsräumen ausgehängt, während der vollständige Hygieneplan als Dokument geführt wird und allen Beschäftigten zugänglich sein muss.
Erstellung
Der Plan muss einrichtungsspezifisch sein. Ein aus dem Internet übernommenes Muster ohne Anpassung an die eigenen Räume, Tätigkeiten und Produkte erfüllt die Anforderung nicht und wird bei Begehungen beanstandet. Die Landesgesundheitsämter stellen Rahmenhygienepläne je Einrichtungsart bereit, die als Gerüst dienen können.
Pflege und Kontrolle
Der Plan ist bei Änderungen von Verfahren, Produkten oder Räumlichkeiten fortzuschreiben, mindestens aber jährlich zu überprüfen. Die Unterweisung der Beschäftigten erfolgt bei Einstellung und danach jährlich, jeweils mit Dokumentation. Die Überwachung liegt beim Gesundheitsamt, das unangekündigt begehen kann.