Reinigungsplan

Auch bekannt als: Reinigungs- und Desinfektionsplan, R&D-Plan, Putzplan

Der Reinigungs- und Desinfektionsplan legt tabellarisch fest, welcher Bereich mit welchem Mittel in welcher Konzentration, in welchem Intervall und von wem gereinigt wird. Er wird als Aushang am Einsatzort angebracht und ist in vielen Einrichtungen gesetzlich vorgeschrieben.

Der Reinigungsplan übersetzt Hygieneanforderungen in konkrete Arbeitsanweisungen. Er richtet sich an die ausführende Person und muss deshalb ohne Vorwissen verständlich sein.

Spalten eines guten Plans

| Was | Womit | Wie | Wann | Wer |

|---|---|---|---|---|

| Fläche oder Gegenstand | Produktname und Konzentration | Verfahren und Einwirkzeit | Intervall | Zuständigkeit |

Beispielzeile: Waschbecken – Sanitärreiniger 1 % – Scheuer-Wisch-Verfahren, gelbes Tuch – täglich – Reinigungskraft.

Was oft fehlt

  • Konkrete Produktnamen statt Kategorien wie „Allzweckreiniger"
  • Dosierung in messbarer Form, nicht „nach Bedarf"
  • Einwirkzeit bei allen Desinfektionsmaßnahmen
  • Tuchfarbe bei Betrieben mit Farbcodierung
  • Unterscheidung zwischen Reinigung und Desinfektion – nicht jede Fläche muss desinfiziert werden

Aushang

Der Plan gehört gut sichtbar dorthin, wo gearbeitet wird: in Sanitärräume, Küchen, Funktionsräume und Putzräume. Sinnvoll ist eine laminierte oder hinter Glas geschützte Ausführung, da der Aushang selbst feucht gereinigt werden muss. Bei mehrsprachigen Teams sollte der Plan in den benötigten Sprachen vorliegen oder mit Piktogrammen arbeiten.

Fehlerquellen in der Praxis

Der häufigste Mangel ist ein Plan, der nicht zur Realität passt: Produkte, die längst nicht mehr eingesetzt werden, Intervalle, die nie eingehalten werden, oder Bereiche, die es gar nicht mehr gibt. Bei Begehungen wird genau das geprüft – die Aufsicht vergleicht den Aushang mit dem, was tatsächlich im Putzraum steht.

Aktualisierung

Bei jedem Produktwechsel muss der Plan angepasst werden. Das klingt banal, wird aber regelmäßig übersehen, wenn der Einkauf auf ein anderes Fabrikat wechselt. Konzentrationen und Einwirkzeiten sind produktspezifisch und lassen sich nicht übertragen.

Normen und Prüfverfahren

IfSG § 36 VO (EG) 852/2004 TRBA 250

Häufige Fragen zu Reinigungsplan

Was gehört in einen Reinigungsplan?

Für jeden Bereich: der zu reinigende Gegenstand, das konkrete Produkt mit Konzentration, das Verfahren einschließlich Einwirkzeit bei Desinfektion, das Intervall und die zuständige Person. Allgemeine Angaben ohne Produktnamen und Dosierung genügen nicht.

Wo muss der Reinigungsplan hängen?

Gut sichtbar an den Orten, an denen gearbeitet wird – also in Sanitärräumen, Küchen, Funktions- und Putzräumen. Eine geschützte, feucht abwischbare Ausführung ist empfehlenswert.

Muss jede Fläche desinfiziert werden?

Nein. Desinfektion ist gezielt dort vorgesehen, wo ein Infektionsrisiko besteht – etwa bei patientennahen Flächen, Sanitärbereichen oder nach Kontamination. Für viele Flächen genügt eine gründliche Reinigung, was Kosten senkt und die Umwelt schont.

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